Am 19. Oktober 1899 reicht Einstein beim Hohen Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Bern
ein Gesuch zum Erwerb des schweizerischen Kantonal- & Gemeindebürgerrechts
ein, dem am 21. Februar 1900 stattgegeben wurde. Einstein hat bis zu seinem Tode die Schweizer Staatsbürgerschaft behalten.